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Diplomstudiengang Psychologie
Beschluss des Fakultätsrats über die Frist zur letztmaligen Ablegung der Diplomprüfungen
Beschluss FAK-RAT V/5.2/124-26.09.2012 (8:0:0):
Der Fakultätsrat beschließt die letztmalige Ablegung der Abschlussprüfung in dem Diplomstudiengang Psychologie bis zum 30.09.2016.
Alle Diplom-Studierenden werden mit einem Schreiben von der Fakultätsverwaltung über diese Regelung informiert.
Die "Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen der Technischen Universität Berlin (AuslaufSa)" trat am 14. November 2012 in Kraft und kann hier heruntergeladen werden.
Alle Prüfungen müssen - einschließlich der ggf. erforderlich werdenden Wiederholungsprüfungen - bis zum 30. September 2016 abgelegt sein. Die letzte Prüfungsleistung darf nicht nach dem 30. September 2016 erbracht werden.
Juli 2010:
Aufhebung der VP-Stunden im Hauptstudium
Ab sofort setzt der Prüfungsausschuss die Regelung des Nachweises von 10 Versuchspersonen-Stunden im Hauptstudium außer Kraft.